Adressermittlung » wir finden die neue Adresse

Es gibt viele Situationen im Leben, bei denen man die Adresse einer Privatperson suchen muss. Kennt man die Adresse nicht, ist eine Adressermittlung notwendig.

In sehr einfachen Fällen geht man dazu nur zum Einwohnermeldeamt. Dort sind die Daten der meisten Bürger einer jeweiligen Stadt gespeichert. Die Adressangaben einer angefragten Person sind gegen eine Gebühr dort verfügbar, sofern ein berechtigtes Interesse daran besteht. Die Kosten dieser Anfrage beim Bürgerbüro sind recht gering.

Allerdings sind bei weitem nicht alle Personen registriert. Gerade ein Schuldner meldet sich oft nicht um. Dann ist die Anfrage beim Einwohnermeldeamt nicht erfolgreich. In dem Fall müssen Sie die aktuelle Adresse zum Beispiel Ihres Schuldners anders ermitteln.

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1 Step 1

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Adressermittlung in ganz Deutschland

Welche Adressen suchen wir?

Theoretisch kann fast jeder gesucht werden. Zum Beispiel:

Schuldner unbekannt verzogen – was tun?

Hat jemand bei Ihnen offene Rechnungen? Der Ärger mit verzogenen Kunden ist meist nicht ganz einfach für die Gläubiger. Wenn an der alten Adresse niemand mehr ist, scheitert das Inkasso und Sie bleiben auf der Rechnung hängen.

Sie waren in der ersten Stufe beim zuständigen Einwohnermeldeamt (EMA) und haben eine Adressauskunft in Form der EMA-Anfrage eingeholt. Diese einfache Melderegisterauskunft war aber negativ. Beim Bürgerbüro bekamen Sie nur die Information, dass der Mensch nach unbekannt verzogen sei. Dann stehen Sie vor einem Problem. Die Post an den Schuldner kommt zurück und Ihnen fehlt die Idee, wo Sie suchen sollen.

In einem solchen Fall kann Ihnen oft ein Personensuchdienst helfen, schnell die aktuelle Anschrift zu bekommen. Im Rahmen einer Anschriftenermittlung recherchieren wir nach der neuen Adresse der gesuchten Person. Diese Suche nach der tatsächlichen Anschrift erfolgt in ganz Deutschland. Die Auskunft zur gesuchten Adresse erfolgt immer basierend auf dem berechtigten Interesse des Auftraggebers.

Weil gerade Schuldner nicht zwangsläufig bereit sind, sich der Meldepflicht zu unterwerfen, verlaufen eigene Suchversuche nach solchen Personen oft negativ. In dem Fall können Sie eine Auskunft über unsere Detektive einholen. Dabei nehmen wir eine individuelle Adressrecherche vor. Diese Adressensuche ist bundesweit ausgedehnt. Finden wir die Anschrift des verzogenen Schuldners, können Sie Ihre offene Forderung realisieren.

Kann man die Kosten für die Adressermittlung eines Schuldners zurückfordern?

Wer einen Schuldner selber nicht finden konnte, der hat das Recht, sich der Hilfe eines professionellen Personensuchers zu bedienen. Das erkennen auch Gerichte an. Gibt es kein einfacheres Mittel, den Schuldner aufzuspüren, wie die Einwohnermeldeamtsanfrage, so ist auch der Einsatz einer Detektei erlaubt. Die dafür entstehenden Kosten muss dann der Schuldner, der sich nicht umgemeldet hat, mit der Forderung an den Gläubiger zurückerstatten.

Dazu gibt es verschiedene Urteile unterschiedlicher Gerichte. Detekteikosten gelten unter bestimmten Umständen als beitreibbare Vollstreckungskosten.

Die Beauftragung eines Privatdetektivs wird beispielsweise dann als nötig betrachtet, wenn bei der Melderegisterauskunft eine falsche Adresse angegeben war. Der Umzug zur neuen Adresse muss dann folgend extern ermittelt werden.

In der Fachliteratur findet man dazu Hinweise bei MünchKomm/Carsten Schmidt §788, Randnummer 24 unter dem Topic: „Detektivkosten“. Auch bei Musielak/Lackmann §788 Rn. 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 68. Aufl. §788 Rn. 21 gibt es entsprechende Beispiele. Diese besagen, wann die Kosten eines Detektivs für die Adressermittlung in einer Schuldnersache als notwendig erachtet werden.

Auch das OLG München fasst mit dem Aktenzeichen 34 Wx 6/10, 34 Wx 006/10 einen entsprechenden Beschluss. Hier stellten die Richter fest, dass zuvor einfachere Mittel der Recherche nicht funktioniert haben. Ihr Anwalt berät Sie näher zum Thema.

Adressermittlung dient auch der Zustellung

Wichtig bei der Adress-Ermittlung in Schuldnersachen ist es, dass die neue Anschrift der verzogenen Personen auch als zustellfähig gilt. Die Zustellbarkeit kann auch durch eine Anfrage bei der Deutschen Post getestet werden.

Wenn wir eine Anschriftenermittlung vornehmen, steht am Ende der Ermittlungen stets die Gegenprüfung über die Post. Übrigens ist ein Blick ins Telefonbuch weder eine geeignete Prüfung noch verspricht sie Erfolg, wenn der Fall schwieriger ist.

Auch bei der Zustellung von Kündigungen oder wichtigen Schreiben ist es notwendig, die richtige Adresse zu kennen. Bei Bedarf ermitteln wir von personensuchen.de diese Anschrift für Sie.

Im Gegensatz zu reinen Auskunfteien recherchieren wir die Adressen individuell. Dabei ist es egal, ob die Recherchekette des Einwohnermeldeamtes abgebrochen wurde oder nicht.

Unsere Auskünfte beziehen sich auf eigene Ermittlungen. Das gilt speziell bei einer Suche nach einem Schuldner. Die Schuldnersuche basiert nicht auf Datenbanken oder einer online Anfrage beim Melderegister. Die Ergebnisse der Dienstleistungen unseres Unternehmens können sich sehen lassen und die Erfolge sind hoch.

Adressermittlung für Unternehmen und Privat

Wir recherchieren im Auftrag verschiedenster Kunden nach der neuen Adresse einer betroffenen Person. Das sind Anwälte, Firmen, Privatpersonen und andere. Die Kosten für die Adressermittlung sprechen wir im Einzelfall vorher genau mit Ihnen ab. Je nach Fall unterscheiden sich diese. Darum nehmen wir auch für jede Suche eine eigene Kalkulation vor.

Bei privaten Kunden können die Gründe für die Adressermittlung sehr vielfältig sein. Der eine sucht seine leibliche Mutter, der andere sucht die Jugendliebe und der dritte sucht nach alten Freunden von früher. In Abhängigkeit von den bekannten Daten kalkulieren wir vorher, wie der Aufwand ist. Darauf basiert dann der Preis für die Adressermittlung.

Lassen Sie sich doch einfach ein unverbindliches Angebot erstellen. Die Suche läuft nicht nur in Deutschland, sondern bei Bedarf auch internationale Adressermittlungen weltweit.

Schreiben Sie uns jetzt online, wen Sie suchen und Sie erhalten schnell Ihr persönliches Angebot für die Adressermittlung.

Beachten Sie bitte: Wir bieten allerdings keinen Inkasso-Service bei der Schuldnersuche an. Wir können nur den neuen Wohnsitz feststellen.

Wir führen auch keine Suche nach vermisste Personen aus Kriegsgebieten durch. Diese ermittelt vielleicht das DRK, nicht aber eine Detektei.

Für weitere Informationen schreiben Sie uns (vergessen Sie nicht Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse) oder rufen Sie gleich an:

02369 – 20 30 360

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