Erbensuche – Suche nach Erben nach dem Ableben eines Verstorbenen

Eine Erbensuche ist notwendig, wenn der Verstorbene keine Familie oder sonstige Angehörige hat. Liegt auch kein Testament vor, in dem Freunde oder andere Erben wie Stiftungen oder Organisationen bedacht sind, wird das Nachlassgericht eine Erbensuche veranlassen.

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Erbensuche

Die Notwendigkeit eine Erbenermittlung ist deutlich seltener notwendig als noch vor einigen Jahrzehnten. Vor allem während der Kriege und in der Nachkriegszeit gestaltete sich die Suche nach einem Erbberechtigten oftmals schwierig. Gleiches galt für die Zeit der deutschen Teilung. In jüngerer Zeit wird das Nachlassgericht immer seltener darüber informiert, dass nach dem Tod eines Menschen Erben gesucht werden.

Dafür sind nicht zuletzt die sozialen Netzwerke verantwortlich, die Menschen über die Ländergrenzen hinaus einfacher zusammenbringen. Dennoch kommt es vor, dass ein Erbe gesucht wird, und nicht immer stellt sich ein schneller Erfolg ein.

Wenn Sie Hilfe bei der Erbenermittlung benötigen, sind wir weltweit in solchen Fällen für Sie da. Schreiben Sie uns eine Nachricht zum Thema und lassen sich ein unverbindliches Angebot erstellen. Die Beratung ist unverbindlich.

Erben gesucht – so können Sie vorgehen

Doch wie läuft der Suchprozess überhaupt? Die Suche nach einem gesetzlichen Erben gestaltet sich schwierig, wenn es keine Verwandten gibt. Hatte der Verstorbene keine Kinder und war er alleinstehend, wird zunächst überprüft, ob Eltern oder Großeltern noch leben. Man sucht nach Geschwistern und ihren Nachkommen.

Auch Tanten und Onkel, die in gerade Linie verwandt sind, können nach dem Erbrecht erben. Gleiches gilt für deren Nachkommen. Das Nachlassgericht gibt derartige Erbschaften per Aushang bekannt. Ein solcher Aushang erfolgt im Gericht selbst, kann aber auch in großen Tageszeitungen veröffentlicht werden.

Wenn diese Art der Erbensuche keinen Erfolg bringt, wird das Erbe für eine gewisse Zeit eingefroren. Meldet sich niemand, erbt der Staat. Dies gilt sowohl für Vermögen als auch für die Schulden.

Wenn Sie von einer Erbschaft durch das Ableben eines bestimmten Erblassers wissen, die durch das Nachlassgericht betreut wird, können Sie auch selbst aktiv werden. Oftmals bekomme die Gerichte von Freunden des Verstorbenen Unterstützung. Sie sind selbst nicht erbberechtigt, können aber wichtige Angaben über eventuelle verwandtschaftliche Verhältnisse machen.

Wenn das Nachlassgericht bei der Erbensuche Erfolg hat, wird ein Erbschein ausgestellt. Der gefundene Erbe kann entscheiden, ob er die Erbschaft annehmen möchte oder nicht.

Vorgehensweise bei der Suche nach weiteren Erben

Wenn Sie selbst eine Erbschaft antreten möchten, müssen Sie jederzeit davon ausgehen, dass es noch weitere Erben gibt. Hatte der Verstorbene ein Leben, das weit verzweigt war, weil er beispielsweise mehrere Kinder mit verschiedenen Partnern zeugte, kann sich das Erbe kompliziert gestalten.

Nicht nur die Kinder sind erbberechtigt, sondern auch ihre Nachkommen. Ist das Kind selbst nicht mehr am Leben, können Enkel oder Urenkel erbberechtigt sein. Die Linie setzt sich immer fort, unabhängig davon, wie viele Generationen bereits geboren wurden.

Gestaltet sich die Suche nach einem Erben für Sie zu aufwendig, können Sie unsere Detektive  beauftragen. Ein Detektiv hat mehr Möglichkeiten, einen rechtmäßigen Erben ausfindig zu machen. Sie sparen sich einen erheblichen Aufwand bei der Suche nach einem Erben, wenn Sie diese Aufgabe an erfahrene Erbenermittler abgeben.

Das Honorar für die umfassende Recherche ist in solchen Fällen sehr unterschiedlich. Es kann sich nach bestimmten Festpreisen genau wie nach dem Aufwand rechnen oder es ist prozentual an die Erbmasse geknüpft. Je besser die vorhandenen Informationen zur gesuchten Person sind, desto effektiver läuft die Ermittlung. Grundsätzlich orientieren wir uns am Bürgerlichen Gesetzbuch und bestehenden Urteilen zu dem Thema.

Nachlassempfänger ahnen nichts von ihrem Glück

Viele Menschen wissen übrigens gar nicht, dass sie geerbt oder einen Anspruch auf den Nachlass haben. Erst durch den Hinweis unserer Ermittler erfahren sie davon. Manche Angehörige sind so entfernt verwandt, dass sie den Erblasser gar nicht persönlich kennen.

Hat jemand in Bayern ohne Angehörige gelebt, können entfernte Anverwandte in Hessen oder Niedersachsen oder sonst wo selbstredend gesetzlich berechtigt sein. Diese gilt es nur zu ermitteln. Bleiben sie unbekannt, dann verfällt das Erbe und die Personen gehen leer aus.

Millionen Euro schlummern auf unzähligen Konten. Das müssen nicht nur deutsche Banken sein. Besonders bei Schweizer Banken gibt es viele Konten ohne einen Berechtigten. Eine Liste oder zentrale Datenbank ist nicht verfügbar. Die Banken zeigen nur wenig Interesse an der Aufklärung unklarer Erbschaftsverhältnisse, wenn eine Million auf dem Konto liegt. Selbst Immobilien sind in solchen Situationen mehr oder weniger herrenlos, wenn kein anderer im Testament berücksichtigt wurde.

Lassen Sie sich von uns beraten und erfahren mehr über die Gebühren und Möglichkeiten. Die Suche läuft in der Regel überregional, von Hamburg über Berlin bis nach München. Überall in Deutschland aber auch im Ausland ist die Ermittlung möglich. Immer wieder kommt es zu grenzübergreifenden Fällen, die dann oft in Österreich oder der Schweiz laufen. Aufgrund der gemeinsamen Sprache ist es kein Problem, das ein Experte dort ermittelt.

Übrigens arbeiten wir auch für Notare, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker als Erbenermittler, die mit einer entsprechenden Sache betraut sind. Potenzial gibt es viel, denn es gibt eine Vielzahl von herrenlosen Konten und Vermögen, die jemandem nach geltendem Recht gehören könnten, so er denn davon wüsste.

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